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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Datum

zwischen dem Kunden von ClickZentrale („Verantwortlicher“) und der Ricklefs & Jachmann GbR, Anschrift („Auftragsverarbeiter“). Dieser Vertrag wird mit der Bestellung Bestandteil des Vertrags über ClickZentrale (siehe AGB, Ziffer 12).

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software ClickZentrale bereit und erbringt die vereinbarten Einrichtungs- und Supportleistungen. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Speichern, Organisieren, Abfragen, Übermitteln (z. B. Versand von E-Mails und Erinnerungen) und Löschen von Daten zur Bereitstellung von Landingpages, Formularen, Terminbuchung, Postfach, E-Mail-Folgestrecken und Automationen.

3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

  • Daten: Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Angaben aus Formularen und Terminbuchungen, Kommunikationsinhalte, Termin- und Nutzungsdaten, ggf. Zahlungs- und Bestelldaten.
  • Betroffene: Interessenten, Kunden und sonstige Kontakte des Verantwortlichen, Besucher seiner Seiten, seine Mitarbeiter mit Zugang zum Account.
Prüfen: Verarbeiten Kunden (z. B. Therapeuten) Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO? Dann gesondert regeln oder ausschließen.

4. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet. Weisungen erteilt der Verantwortliche durch die Nutzung der Software und in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind, und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter vorab in Textform; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf gleichwertige Datenschutzpflichten.

8. Übermittlung in Drittländer

Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

9. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO. Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet er an den Verantwortlichen weiter.

10. Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt geworden sind, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.

11. Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die Daten des Verantwortlichen oder gibt sie nach dessen Wahl zurück, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.

Frist und Weg festlegen, z. B. Export der Kontakte auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, danach Löschung (an AGB Ziffer 13 angleichen).

12. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist.

13. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Datenschutzfragen vor.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Beschreiben: Zugangs- und Zugriffskontrolle (Rollen, starke Passwörter, Zwei-Faktor-Anmeldung), Verschlüsselung der Übertragung (TLS), Trennung der Kunden-Accounts (eigener Sub-Account je Kunde), Datensicherung und Wiederherstellung beim Plattformanbieter, Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung. Für den Plattformanbieter auf dessen TOM verweisen.

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

  • HighLevel Inc. (LeadConnector), Anschrift, USA – Bereitstellung der Software-Plattform und Hosting
Ergänzen: weitere Dienste, die bei euch für Kundendaten im Einsatz sind (z. B. E-Mail-Versanddienst des Plattformanbieters, SMS- bzw. Telefonanbieter, Consent-Tool auf den Kundenseiten), jeweils mit Anschrift und Zweck. Die Unterauftragnehmer von HighLevel stehen in dessen Liste der Subprocessors.
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