gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Datum
zwischen dem Kunden von ClickZentrale („Verantwortlicher“) und der Ricklefs & Jachmann GbR, Anschrift („Auftragsverarbeiter“). Dieser Vertrag wird mit der Bestellung Bestandteil des Vertrags über ClickZentrale (siehe AGB, Ziffer 12).
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software ClickZentrale bereit und erbringt die vereinbarten Einrichtungs- und Supportleistungen. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
Speichern, Organisieren, Abfragen, Übermitteln (z. B. Versand von E-Mails und Erinnerungen) und Löschen von Daten zur Bereitstellung von Landingpages, Formularen, Terminbuchung, Postfach, E-Mail-Folgestrecken und Automationen.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet. Weisungen erteilt der Verantwortliche durch die Nutzung der Software und in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.
Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Der Auftragsverarbeiter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind, und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter vorab in Textform; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf gleichwertige Datenschutzpflichten.
Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework oder von Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO. Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet er an den Verantwortlichen weiter.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt geworden sind, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die Daten des Verantwortlichen oder gibt sie nach dessen Wahl zurück, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist.
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Datenschutzfragen vor.